Ein Spiel Sperre für Berlins Jonas Müller

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Der Spieler Jonas Müller wurde im Spiel Ingolstadt gegen Berlin am 12.01.2018 vom Schiedsrichter in der 37. Spielminute wegen eines Checks gegen den Kopf oder Nacken mit einer Großen Strafe nebst automatischer Spieldauerdisziplinarstrafe belegt.

Der Disziplinarausschuss ist der Ansicht, dass ein Check gegen den Kopf gemäß IIHF Regel 124 vorlag.

Der Disziplinarausschuss hält die Sperre von einem Spiel in Verbindung mit der Geldstrafe für angemessen.

Die Videobilder zeigen bzw. lassen erahnen und die Aussagen der Schiedsrichter belegen, dass sich die Spieler Müller und Mouillierat parallel zueinander in der Nähe der Berliner blauen Linie bewegen. Nach einem Pass auf Mouillierat fälscht dieser die Scheibe ins Drittel der Berliner ab und will danach der Scheibe folgen, um einen Forecheck zu starten. Kurz nach dem Tip von Mouillierat checkt Müller seinen Gegenspieler gegen den Kopf.

Der Disziplinarausschuss kann der Aussage Müllers insoweit folgen, dass er Mouillierat nicht in Scheibenbesitz kommen und somit nicht kontrolliert in das eigene Drittel fahren lassen wollte.

Wichtig ist jedoch zu erwähnen, dass Müller den Winkel hätte so wählen müssen, dass er seinen Gegner Schulter an Schulter trifft. Der Ausschuss wertet die Aktion Müllers nicht als gezielten und/oder vorsätzlichen Check gegen den Kopf.

Müller ist nicht vorbestraft. Mouillierat konnte das Spiel nicht beenden.

Diese Entscheidung beruht auf der IIHF Regel 124, den §§ 1,4,11,12,14,15,16,24 und 27 Disziplinarordnung sowie § 5 Spieler-Lizenzvertrag.

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